Dr. Fischer, Wilhelm & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartG mbB
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Feb 13, 2020
Was Sie über Steuern wissen sollten… Klima-Paket – Steuerrecht soll Pendler entlasten Die Entfernungspauschale steht jedem Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Verkehrsmittel, das er für den Arbeitsweg benutzt, und ebenso Fußgängern zu. Steuerpflichtige, die einen langen Arbeitsweg haben und weder Fahrrad noch Nahverkehr nutzen können, sind künftig von der CO2-Bepreisung besonders betroffen. Um dies abzufedern, steigt ab 01.01.2021 bis zum 31.12.2026 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer pro Kilometer wie folgt: *für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2023 von 30 auf 35 Cent *für 2024 bis 2026 noch einmal um 3 Cent auf dann 38 Cent Für die ersten 20 Kilometer bleibt die Pauschale wie bisher bei 30 Cent je Kilometer. Die neuen Kilometer-Sätze gelten auch für Fahrten von Selbständigen zu ihrer Betriebsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (wie Bahn, Bus) ist die Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte auf 4.500 Euro im Jahr gedeckelt. Im Ausnahmefall kann ein höherer Betrag nachgewiesen und geltend gemacht werden. Sie sind Pendler und wünschen Beratung? Wir sind für Sie da! Tel. 0621 / 43 29 68-6
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