Dr. Fischer, Wilhelm & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartG mbB
Dr. Fischer, Wilhelm & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartG mbB
Sep 18, 2020
Corona zwingt viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ins Homeoffice. WAS BEDEUTET DAS IN SACHEN KOSTEN UND STEUERN? Wer ein Arbeitszimmer hat, ist eindeutig im Vorteil, denn … 1. bildet das Arbeitszimmer den MITTELPUNKT aller beruflichen Tätigkeit, sind die tatsächlichen Raumkosten in VOLLER HÖHE steuerlich absetzbar (z. B. Freiberufler). 2. steht KEIN ANDERER ARBEITSPLATZ zur Verfügung und müssen folglich die beruflichen Tätigkeiten im häuslichen Arbeitszimmer ausgeführt werden, sind die tatsächlichen Raumkosten BIS MAX. 1.250 € JÄHRLICH abziehbar (z. B. Lehrer, Außendienstler). In allen anderen Fällen wird ein Arbeitszimmer nicht anerkannt, folglich steuerlicher Abzug nicht gewährt. BLEUCHTEN WIR DAS GANZE MIT BLICK AUF CORONA-BEDINGTES HOMEOFFICE: Wenn der Küchentisch zum Arbeitsplatz wird, weil ein separates Zimmer nicht zur Verfügung steht … WEITER LESEN: https://www.steuerberatung-mannheim.com/aktuelle-steuer-tipps.arbeiten-im-homeoffice-kosten-und-steuern-arbeitszimmer-oder-kuechentisch-2020-09-18.html?public Sie sind betroffen? Sie wünschen Beratung? Dann rufen Sie uns an! Wir sind für Sie da: Tel. 0621 / 43 29 68-6
Learn more