Lawyer Andreas Martin
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Sep 4, 2023
Arbeitszeugnis per E-Mail überwenden ist zulässig? Mittlerweile sind viele elektronische Erklärungen im Geschäftsleben zulässig und rechtswirksam. Dies gilt auch im Arbeitsrecht. Ein Blick ins Gesetz sollte aber immer erfolgen, denn bestimmte Willenserklärungen, wie zum Beispiel eine Kündigung oder auch ein Aufhebungsvertrag sind zwingend schriftlich zu formulieren. Was gilt für das Arbeitszeugnis? Im § 630 BGB ist geregelt, dass die Erteilung des Arbeitszeugnisses schriftlich erfolgen muss. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Von daher genügt der Arbeitgeber der Erteilung des Zeugnisses nicht, wenn er das Zeugnis nur per E-Mail übersendet. Allerdings hat die Bundesregierung in Merseburg im Rahmen eines sogenannten Bürokratieabbaus beschlossen, dass die gesetzlichen Grundlagen diesbezüglich geändert werden sollen. Es soll nun in Zukunft mehr Erklärungen auch elektronisch erfolgen können und die elektronische Form soll nicht mehr die Ausnahme, sondern der Regelfall sein. Dies heißt auch, dass zukünftig dann-wenn das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt-das Arbeitszeugnis elektronisch erstellt und übersendet werden darf. Die Schriftform dürfte aber weiterhin möglich sein.
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