(Original)Asbest-Sachkundenachweise nach TRGS 519 Anlage 3 und 4 gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre. Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs! Bis 30.09.19 mit dem Stichwort ASBAUF anmelden und 10 % auf die Teilnahmegebühr sichern!