Joseph Gaßner
Joseph Gaßner
Oct 22, 2020
Überbrückungsbeihilfe 09.2020-12.2020 kann nun beantragt werden #GJtax #Corona #Zuschuss Die wesentliche Erleichterung ist, dass als Zugangsvoraussetzung der Umsatzrückgang in 04.2020-08.2020 gegenüber 04.2019-08.2019 entweder - insgesamt 30% oder - für zwei zusammenhängende Monate 50% betragen muss. (bisher 60% für 04.2020-05.2020). Kurzes Fazit zur bisherigen Überbrückungsbeihilfe 06.2020-08.2020: Von meinen Buchführungsmandanten konnte niemand profitieren, da der Umsatzeinbruch zum Glück deutlich niedriger war als 60%. Für die Mandanten, die mich wegen der Überbrückungsbeihilfe erstmals aufsuchten, konnte ich nur zur Hälfte einen Antrag stellen. Die volle Förderung habe ich übrigens nie gesehen. Ein Viertel musste ich abweisen, weil ich mehr oder weniger offensichtlich in betrügerischer Absicht kontaktiert wurde. Ein Viertel fiel leider durch den Rost - es war mir ein Anliegen, hierfür keine Rechnung zu stellen. Dies und mehr finden Sie hier: http://www.gj.tax